Die NÖ Landesregierung hat die Erhöhung des Ausgangsbetrages beschlossen, der die Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Bürgermeister und der übrigen Gemeindevertreter bildet. Für Bezüge, die am 31. Dezember 2017 € 4.290,32 nicht überstiegen haben beträgt er nun € 9.118,17. Für die anderen (meist nur Bürgermeister größerer Gemeinden) beträgt er nun € 8.755,76.