In der gestrigen Sitzung des Landtages wurde einstimmig die Gemeindeordnung novelliert. Die Bestimmungen gelten temporär bis 31.Dezember 2020:
- Beschlüsse dürfen per Umlauf oder Videokonferenz gefasst werden. (Ausgenomman davon sind explizit Wahlen)
- Positiv: Das Sitzungsprotokoll hat bei Beschlüssen im Umlaufweg Stellungnahmen zu enthalten.
- Negativ: Gegenanträge, Zusatzanträge und Änderungsanträge sind bei Gemeinderatsbeschlüssen nicht zugelassen (Bei Vorstands-, Stadtrats- und Ausschußbeschlüssen gilt diese Einschränkung nicht)
- Verordnungen müssen zwingend auf der Gemeindehomepage kundgemacht werden, wenn sie nicht an der Amtstafel kundgemacht werden können oder die öffentliche Einsicht nicht möglich ist.
- Gemeinderats-, Ausschuß- und Vorstands-/Stadtratssitzungen dürfen bei außergewöhnlichen Verhältnissen seltener stattfinden
- div Fristen zB für Voranschlag bzw Rechnungsabschluß werden verlängert
Im Original: NÖ Landtagsbeschluß